Geldwäscheprävention

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten definiert Güterhändler von hochwertigen Wirtschaftsgütern als „Verpflichtete“ und schreibt somit für den Autohandel Sorgfaltspflichten fest.

Die Verpflichtungen liegen im Wesentlichen in den Bereichen:

  • Risikoanalyse und –management
  • Schulungen für Mitarbeiter im Kundenkontakt, insbesondere zur Identifizierung von Verdachtsfällen
  • Regelungen zum Umgang mit Bargeld
  • Verpflichtungen nach KYC (Know your customer), Identifizierung der Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigten (insb. von Firmenkunden) und Compliance-Analyse (Ermittlung PEP- und Sanktionsstatus) unabhängig von der jeweiligen Zahlungsart

COMDO unterstützt den Autohandel in der Erfüllung dieser sehr komplexen Anforderungen sowohl durch Beratung und Schulung als auch systemisch in dem wichtigen Bereich der Kundenidentifizierung und deren Dokumentation.

Durch darauf spezifizierte Webdienste der COMDO können aus den Vertragsdaten des Verkaufs alle für das Geldwäschegesetz wesentlichen Informationen zur Kundenidentifizierung automatisiert ermittelt werden und in den Verkaufsprozess eingesteuert werden.

Das Ergebnis ist eine lückenlose Dokumentation über die Erfüllung der KYC-Anforderungen als rechtssichere Grundlage für die Geldwäscheprüfungen.

Die Berater der COMDO sind als Geldwäschebeauftragte zertifiziert und immer auf dem aktuellen Kenntnisstand der Rechtslage.

Die Leistungen erfolgen vor dem Hintergrund langjähriger einschlägiger Erfahrung in der Umsetzung der Rechtsanforderungen in großen Autohandelsketten wie z.B. den herstellereigenen BMW Niederlassungen in Deutschland.